![]() |
![]() |
Rufen Sie mich am besten gleich an: Telefon: 0 63 21 -187 94 12 In dringenden strafrechtlichen Problemen 24h unter 0170 - 777 46 24 erreichbar! |
Als Rechtsanwältin kenne ich die Situation leider zu genüge, dass der Beschuldigte bereits Aussagen bei der Polizei oder Ermittlungsbehörden getätigt hat, bevor ein Rechtsanwalt kontaktiert wurde. Diese Aussagen sind in den meisten Fällen nicht mehr oder nur sehr schwer korrigierbar und können ein gesamtes Verfahren in eine falsche Richtung lenken.
Aus diesem Grund habe ich Ihren 5 Punkte Plan zum Verhalten als Beschuldigter entwickelt
Dieser beinhaltet folgende Fragestellung:
- Sollten Sie schweigen?
- Sollten Sie den Ladungstermin absagen?
- Sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren?
- uvm.
Diese 5 meines Erachtens nach elementaren Punkte, sollte jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren im Vorfeld kennen und auch beachten.
In dem folgenden Video erkläre ich Ihnen diese Punkte, so dass Sie diese eigenständig umsetzen können.
Sie konnten sich nun an dieser Stelle einen Einblick in den von mir entwickelten 5 Punkte Plan zum Verhalten als Beschuldigter machen.
Tragen Sie sich an dieser Stelle kostenlos ein und erhalten Sie das gesamte Video und den 5 Punkte Plan als Download völlig kostenlos!
Kontaktieren Sie mich, bevor Sie angaben bei Ermittlungsbehörden gemacht haben, denn evtl. leichtfertige gemachte Angaben sind im Nachgang meist nicht mehr umzukehren und können ein gesamtes Verfahren belasten.
Daher empfehle ich Ihnen:
-Schauen Sie sich das Video zum richtigen Verhalten als Beschuldigter an
-Laden Sie den 5-Punkte-Plan herunter, so haben Sie das nötige Hintergrundwissen
-Kontaktieren Sie mich, um eine Ersteinschätzung Ihrer Situation zu erhalten!
Telefon: 0 63 21 -187 94 12
In dringenden strafrechtlichen Problemen 24h unter 0170 - 777 46 24 erreichbar
Nach dem Abitur und ihrer Ausbildung zur Rettungssanitäterin studierte sie bis 2011 an der Universität Konstanz Rechtswissenschaften, mit dem Abschluss des ersten Staatsexamens, Magister Iuris. Bereits während des Studiums legte Rechtsanwältin Melzer ihren Schwerpunkt aufs Strafrecht. Das sich anschließende Referendariat leistete Rechtsanwältin Melzer im Bezirk des Landgerichts Landau in der Pfalz, u.a. bei der Staatsanwaltschaft Landau und in einer der führenden Fachanwaltskanzlei für Strafrecht in Mannheim, ab. Auch während des Referendariats behielt sie den Schwerpunkt Strafrecht bei.
2013 absolvierte sie in Landau ihr zweites Staatsexamen. 2014 wurde sie durch die Rechtsanwaltskammer Zweibrücken als Rechtsanwältin zugelassen. Rechtsanwältin Melzer nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil, um auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Gesetzesänderung zu sein.
Von Juni 2014 bis Juni 2017 war sie in einer Neustadter Sozietät als angestellte Rechtsanwältin, vor allem auf dem Gebiet der Strafrechts, tätig. Nunmehr hat Frau Rechtsanwältin Melzer ihre eigene Kanzlei in Maikammer und ist Mitglied im Neustadter Anwaltsverein sowie im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Tragen Sie sich hier kostenlos ein und erhalten Sie Zugang zu Ihrem kompletten 5 Punkte Plan zum Verhalten als Zeuge oder als Beschuldigter!
Ihren 5 Punkte Plan können Sie auch als PDF herunterladen!
Gerne können Sie mich auch unter 06321 - 6790870 oder in dringenden Fällen 24h unter 0170 - 777 46 24 erreichen!