Als Rechtsanwältin kenne ich die Situation leider zu genüge, dass der Beschuldigte bereits Aussagen bei der Polizei oder Ermittlungsbehörden getätigt hat, bevor ein Rechtsanwalt kontaktiert wurde. Diese Aussagen sind in den meisten Fällen nicht mehr oder nur sehr schwer korrigierbar und können ein gesamtes Verfahren in eine falsche Richtung lenken.
Aus diesem Grund habe ich Ihren 5 Punkte Plan zum Verhalten als Beschuldigter entwickelt
Dieser beinhaltet folgende Fragestellung:
- Sollten Sie schweigen?
- Sollten Sie den Ladungstermin absagen?
- Sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren?
- uvm.
Diese 5 meines Erachtens nach elementaren Punkte, sollte jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren im Vorfeld kennen und auch beachten.
In dem folgenden Video erkläre ich Ihnen diese Punkte, so dass Sie diese eigenständig umsetzen können.
Sie konnten sich nun an dieser Stelle einen Einblick in den von mir entwickelten 5 Punkte Plan zum Verhalten als Beschuldigter machen.
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Ihren 5 Punkte Plan können Sie auch als PDF herunterladen!
Gerne können Sie mich auch unter 06321 - 6790870 oder in dringenden Fällen 24h unter 0170 - 777 46 24 erreichen!