Sie haben wegen der Corona-Pandemie Überbrückungshilfe beantragt und jetzt wird gegen Sie ermittelt?

Dabei lagen ihrer Meinung nach, alle Voraussetzungen für die Beantragung von Überbrückungshilfe vor. Sie sind antragsberechtigt, hatten im genannten Zeitraum einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% und mussten ggfs. ihr Geschäft sogar schließen. Dennoch haben Sie Post seitens der Ermittlungsbehörden erhalten oder sogar noch schlimmer, bei Ihnen wurden bereits die Räumlichkeiten durchsucht? Dann sollten Sie jetzt unbedingt handeln und mich umgehend kontaktieren, bevor Sie eine Aussage tätigen!

Wie sollten Sie sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren verhalten?

Der Ablauf

Schritt 1: kostenlose Ersteinschätzung

kontaktieren Sie mich sofort, um eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten!

Schritt 2: Ggf. Akteneinicht und Erarbeiten einer Verfahrensstrategie

Sie erarbeiten mit mir gemeinsam, die für Sie bestmögliche Strategie in ihrem Verfahren

Schritt 3: Ihr Verfahren in den besten Händen

Ich begleite Sie mit dem notwendigen juristischen Knowhow durch Ihr gesamtes Verfahren

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